T0 000001 T1Besondere Vertragsbedingungen 000002 T11. Grundstcksfl„chen fr Lager und Arbeitspl„tze stehen dem 000003 T1Auftragnehmer nur mit Zustimmung der ”rtlichen Bauleitung zur Verfgung.000004 T1Fr etwaige Mitbenutzung von Straáenbereich oder sonstigem Gel„nde muss 000005 T1der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen selbst einholen. Die 000006 T1Baustelle ist sobald wie m”glich zu r„umen, der Auftragnehmer ist 000007 T1verpflichtet laufend den anfallenden Schutt, Abfall und Schmutz zu 000008 T1beseitigen. Die Kosten dafr sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.000009 T1Nicht am Ende des Arbeitstages beseitigter Schutt, Abfall und Schmutz 000010 T1kann jederzeit von der Bauleitung oder dem Bauherrn auf Kosten des AN 000011 T1beseitigt oder beseitigt gelassen werden. 000012 T12. Die Arbeiten werden im Rahmen der verfgbaren Mittel ausgefhrt. Der 000013 T1Bauherr beh„lt sich ausdrcklich folgende Rechte vor: 000014 T1Auftragsstornierung (ganz oder teilweise) aus wichtigem Grund 000015 T1Auftragsstornierung bei einer nach schriftlicher Aufforderung l„nger 000016 T1als fnf Werktage dauernden Verz”gerung des Baubeginns oder der 000017 T1Fortsetzung der Arbeiten, sofern dem keine wichtigen Grnde im Rahmen 000018 T1des Bauvorhabens entgegenstehen. Solche Grnde sind der Bauleitung bei 000019 T1Auftreten unaufgefordert und unverzglich schriftlich mitzuteilen. 000020 T13. Vertragsstrafen gem„á õ 11 VOB/B: 000021 T1Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe fr jeden Werktag bei 000022 T1šberschreitung der Ausfhrungsfrist 0,2 % der Auftragssumme pro Werktag 000023 T1zu zahlen, maximal jedoch 5,0 % der abschlieáenden Rechnungssumme vor 000024 T1Abzgen. Zus„tzliche begrndete Schadensersatzforderungen durch die 000025 T1šberschreitung der Ausfhrungsfristen oder aus anderen vom AN zu 000026 T1vertretenden Grnden bleiben hiervon unberhrt. 000027 T0 000028 T11. Preise 000029 T11.1 Das Einrichten und R„umen der Baustelle, An- und Abtransport der 000030 T1Maschinen, Ger„te und Werkzeuge, Stromkosten, Fahrtkosten, Tage- und 000031 T1šbernachtungsgelder der Arbeitskr„fte, erforderliche Absperrung und 000032 T1Sicherung der Baustellenzufahrt, S„ubern der Baustelle bis zum 000033 T1ordnungsgem„áen Zustand nach Beendigung der Arbeiten sowie der 000034 T1betrieblichen Bauberwachung ist in den Einheitspreis einzurechnen und 000035 T1wird nicht gesondert vergtet. 000036 T11.2 S„mtliche Nebenkosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 000037 T11.3 Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes eingehend ber die 000038 T1”rtlichen Gegebenheiten zu informiert und eventuelle Besonderheiten und 000039 T1offensichtliche Behinderungen sowie erkennbar n”tige Handarbeit in 000040 T1seinen EPs einzukalkulieren. 000041 T11.4 Sind nach VOB / B õ 2 Nr. 5, 6, 7 oder 8 Abs. 2 neue Preise zu 000042 T1vereinbaren, hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass sein neuer 000043 T1Angebotspreis auf den Grundlagen der Preisermittlung gebildet worden 000044 T1ist. Er hat hierfr auf Verlangen seine Preisermittlung fr diese Preise000045 T1und soweit erforderlich fr die gesamte Leistung zur Einsicht vorzulegen000046 T1sowie die erforderlichen Ausknfte zu erteilen. 000047 T11.5 Bei šber- und Unterschreitung der Mengen sind die Einheitspreise 000048 T1bindend. Es wird ausdrcklich darauf hingewiesen, dass bei Anwendung von000049 T1VOB / B õ 2 Nr. 3 Abs. 1 - 4 die neu zu vereinbarenden Preise in der 000050 T1Regel in Schriftform vorzulegen sind, in jedem Fall jedoch eine 000051 T1schriftliche Best„tigung der neuen Preise durch Bauleitung/AG einzuholen000052 T1ist. 000053 T11.6 Der Bieter sichert zu, dass die Preise alle fr die fachgerechte und000054 T1vollst„ndige Ausfhrung der Arbeiten erforderlichen Schritte und 000055 T1Materialien sowie den vollst„ndigen Zeitaufwand fr Vor- und 000056 T1Nachbereitung der Arbeiten abdecken und nach besten Wissen anhand der 000057 T1zur Zeit der Auftragsvergabe ersichtlichen Gegebenheiten aufgestellt 000058 T1wurden. 000059 T11.7 Sollten dem AN vor oder w„hrend der Ausfhrung zur Kenntnis 000060 T1gelangen, dass zus„tzliche, nicht in den Positionen dieses LVs 000061 T1abgebildete Arbeiten notwendig sind, so hat er die Bauleitung umgehend 000062 T1davon in Kenntnis zu setzten. Sofern er selber in der Lage ist diese 000063 T1Arbeiten fachgerecht auszufhren, ist gem„á VOB / B õ 2 Nr. 6 in der 000064 T1Regel ein schriftliches Nachtragsangebot vorzulegen, in jedem Fall 000065 T1jedoch eine schriftliche Auftragserteilung fr die Mehrarbeiten 000066 T1einzuholen. Nachtr„ge k”nnen nach Auftragsvergabe nur fr nachweislich 000067 T1im Vorfeld nicht abzusehende, aber erforderliche oder vorgeschriebene 000068 T1Arbeiten oder fr zus„tzlich vom Bauherrn gewnschte, aber nicht nach 000069 T1den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Bestimmungen 000070 T1ohnehin erforderliche Arbeiten gestellt und genehmigt werden. Die 000071 T1beauftragten Nachtr„ge sind bei Rechnungsstellung als Kopie beizulegen. 000072 T1Nicht beauftragte Mehrarbeiten werden nicht vergtet. 000073 T11.8 Klein-, Verbrauchs- und zugeh”riges Befestigungsmaterial ist in die 000074 T1EPs mit einzukalkulieren und wird nicht extra vergtet. 000075 T12. Ausfhrungsunterlagen 000076 T12.1 Die zur Verfgung stehenden Unterlagen zur Erbringung der in Auftrag000077 T1gegebenen Leistung werden dem Auftragnehmer auf Nachfrage zweifach 000078 T1bergeben. Mehrexemplare k”nnen gegen Kostenerstattung angefordert 000079 T1werden. 000080 T12.2 Der Auftragnehmer hat bei Sondervorschl„gen kostenlos Detail- und 000081 T1Konstruktionszeichnungen, Prospektmaterial u. s. w. zu beschaffen und 000082 T1dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Entsprechende Angaben sind 000083 T1als Nebenangebot dem LV beizulegen, keinesfalls in das LV einzuarbeiten 000084 T1in dem es ver„ndert wird! 000085 T12.3 Bei alternativ angebotener Ausfhrung einzelner Positionen beh„lt 000086 T1der Auftraggeber das Recht auch nach Vertragsabschluá die Ausfhrungsart000087 T1abzu„ndern; fr diese F„lle bleiben die Angebotspreise verbindlich. 000088 T13. Ausfhrung 000089 T13.1 Solange der Vertrag nicht erfllt ist, hat der Auftragnehmer jede 000090 T1Žnderung in seiner Zugeh”rigkeit zur Berufsgenossenschaft unverzglich 000091 T1dem Auftraggeber mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat er 000092 T1jederzeit den Mitgliedsschein der Berufsgenossenschaft und eine 000093 T1Bescheinigung der Berufsgenossenschaft darber vorzulegen, dass er 000094 T1seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nachgekommen ist. 000095 T13.2 Falls der Auftragnehmer die in den ZTVs oder im LV festgelegten 000096 T1maximal zul„ssigen Toleranzen berschreitet, hat er die Kosten, die aus 000097 T1den Mehraufwendungen der Folgegewerke entstehen, zu ersetzen. Unter 000098 T1Mehraufwand ist die Herstellung des Bau-Nennmaáes nach Zeichnung zu 000099 T1verstehen und nicht etwa nur der erforderliche Aufwand bis zum 000100 T1zul„ssigen Abmaá bzw. Toleranzmaá. Auáerdem haben die AN die Kosten fr 000101 T1Kontrollmessungen zu tragen. 000102 T13.3 Der AN hat unaufgefordert die bauseitig vorhandenen oder durch 000103 T1andere Gewerke geleisteten Vorarbeiten und Gegebenheiten auf Eignung fr000104 T1seine Arbeiten zu berprfen und relevante Abweichungen oder Bedenken an000105 T1der Eignung in der Regel vor Arbeitsbeginn, in jedem Fall aber 000106 T1unverzglich und vor Wegfall der Kontrollier- und Behebbarkeit der 000107 T1Bauleitung anzuzeigen. 000108 T13.4 Die Baufhrung und n”tigenfalls die Fachbauleitung nach LBO ist vom 000109 T1AN zu leisten. Dazu geh”rt ausdrcklich auch, dass er gem„á VOB/B õ 4, 000110 T1Abs. 2 die Arbeiten eigenverantwortlich vertragsgem„á durchzufhren, die000111 T1Einhaltung aller geltenden Bestimmungen und Regeln und die Ordnung in 000112 T1seinem Arbeitsbereich sicherzustellen und die Erfllung seiner 000113 T1Verpflichtungen gegenber seinen Arbeitnehmern sicher zu stellen hat. In000114 T1diesem Zusammenhang ist der Bauleitung eine deutschsprachige 000115 T1Ansprechperson zu benennen, der diese Pflichten obliegen und die w„hrend000116 T1der gesamten Bauzeit auf der Baustelle anwesend ist und die Arbeiten 000117 T1dementsprechend leitet und berwacht. Sollte diese Person bezogen auf 000118 T1das Bauvorhaben nicht umfassend entscheidungsbefugt sein, hat der AN 000119 T1sicherzustellen, das eine entsprechend befugte Person fr die Bauleitung000120 T1w„hrend der Arbeitszeiten der Baustelle jederzeit kurzfristig erreichbar000121 T1ist. 000122 T13.5 Alle Leistungen umfassen die Lieferung der Bauteile sowie die dazu 000123 T1geh”rigen Klein-, Verbrauchs- und Befestigungsmaterialien, 000124 T1einschlieálich Abladen und Lagern auf der Baustelle. 000125 T14. Ausfhrungsfristen 000126 T14.1 Die Fristen fr Beginn und Vollendung der Ausfhrung jeweiliger 000127 T1Leistungen sind mit der Bauleitung abzustimmen und mit den vorleistenden000128 T1und nachfolgenden Gewerken zu koordinieren. 000129 T15. Gew„hrleistungsfristen und Abnahmeregelung 000130 T15.1 Die Gew„hrleistung wird entsprechend VOB/B, õ 13 auf 5 Jahre (nach 000131 T1BGB) festgelegt, sofern im Bauvertrag nicht ausdrcklich etwas anderes 000132 T1vereinbart wird. 000133 T15.2 Es wird entsprechend VOB/B, õ 12 Abs. 4 vereinbart, dass eine 000134 T1f”rmliche Abnahme stattfinden soll. Dementsprechend finden die Fristen 000135 T1VOB/B, õ 12 Abs. 5 keine Anwendung. 000136 T16. Zahlungen 000137 T16.1 Abschlagsrechnungen fr Stoffe und Bauteile, die auf der Baustelle 000138 T1angeliefert, aber nicht eingebaut sind sowie fr Bauteile, die in 000139 T1besonderen Fertigungsst„tten fr die Ausfhrung der Leistungen 000140 T1bereitgestellt sind, werden nicht gezahlt. 000141 T16.2 Fr s„mtliche Materialien, die nach Mengen abgerechnet werden, sind 000142 T1qualifizierte Lieferscheine vorzulegen. Es werden die tats„chlich 000143 T1verbrauchten beziehungsweise realisierten Mengen nach ”rtlichem Aufmass 000144 T1abgerechnet. 000145 T16.3 Die Ermittlung aller abrechnungsrelevanten Massen erfolgt durch ein 000146 T1”rtliches und ggf.gemeinsam mit der Bauleitung zu erstellendes Aufmass 000147 T1und ist vom AN durch Abrechnungszeichnungen und Aufmasslisten eindeutig 000148 T1den Bauteilen und Positionen dieses LVs zuordenbar zu dokumentieren und 000149 T1mindestens 5 Arbeitstage vor Rechnungseingang der Bauleitung zu 000150 T1bergeben. Dies gilt bereits im Rahmen von umfangreichen Teil- und 000151 T1Abschlagsrechnungen. 000152 T16.4 Werden bei der Rechnungsprfung Fehler in den Unterlagen der 000153 T1Abrechnung (õ 14 Nr. 1 und 2 VOB / B) festgestellt, so ist die 000154 T1Schlussrechnung zu berichtigen; Auftraggeber und Auftragnehmer sind 000155 T1verpflichtet, die sich daraus ergebenden Betr„ge zu erstatten. Fehler i.000156 T1S. õ 14 Nr. 1 und 2 sind Aufmassfehler, d. h. Abweichungen in 000157 T1Aufmasslisten und Abrechnungszeichnungen von der tats„chlichen 000158 T1Ausfhrung oder untereinander; Rechenfehler, d.h. Fehler in der 000159 T1Anwendung der allgemeinen Rechenregeln der Rechnungsart (einschl. 000160 T1Kommafehlern), šbertragungsfehler einschl. Seitenbertragungsfehlern. 000161 T1Das Verlangen nach Berichtigung derartiger Fehler gilt nicht als 000162 T1Nachforderung i. S. von õ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB / B. Sonstige Ansprche 000163 T1des Auftraggebers aus õ 812 ff BGB bleiben unberhrt. Bei 000164 T1Rckforderungen des Auftraggebers aus šberzahlungen (õõ 812 ff BGB) kann000165 T1sich der Auftragnehmer nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung000166 T1(õ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 000167 T16.5 Gem„á õ 16 Nr. 1 Punkt 2 wird fr Abschlagszahlungen ein pauschaler 000168 T1Sicherheitseinbehalt auf den nachgewiesenen Leistungsstand in H”he von 000169 T110 % einbehalten. 000170 T17. Rechnungen 000171 T17.1 In jeder Rechnung sind kumulativ alle bisher erbrachten 000172 T1Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Positionsnummer und der 000173 T1Bezeichnung wie im Leistungsverzeichnis auszufhren. Alle Rechnungen 000174 T1sind 2-fach schriftlich beim Architekturbro Hiáler einzureichen. 000175 T1 000176 T18. Stundenlohnarbeiten gem„á õ 15 VOB /B 000177 T18.1 Stundenlohnarbeiten drfen nur nach besonderem Auftrag ausgefhrt 000178 T1werden. Ein solcher Auftrag ist schriftlich zu dokumentieren und von der000179 T1Bauleitung abzuzeichnen. 000180 T1Der Auftragnehmer hat ber Stundenlohnarbeiten arbeitst„glich 000181 T1Stundenlohnzettel zu fhren. Diese mssen soweit m”glich am selben Tag, 000182 T1sp„testens jedoch innerhalb von 5 Werktagen bei der Bauleitung oder dem 000183 T1Auftraggeber eingereicht werden. 000184 T18.2 Die Stundenlohnzettel mssen auáer den Angaben nach õ15 VOB/B: 000185 T1das Datum 000186 T1die Bezeichnung der Baustelle, insbesondere der genauen Bezeichnung des 000187 T1Ausfhrungsortes innerhalb der Baustelle 000188 T1die Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppen der jeweiligen Arbeitskr„fte 000189 T1die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft 000190 T1enthalten. 000191 T18.3 Die Stundenlohnrechnungen mssen entsprechend den Stundenlohnzetteln000192 T1aufgegliedert sein. 000193 T19. Sicherheitsleistungen gem„á õ 17 VOB/B 000194 T19.1 Die Sicherheitsleistung wird auf 5 % der geprften 000195 T1Brutto-Schlussrechnungssumme festgelegt und einbehalten, sofern im 000196 T1Bauvertrag nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart wird. Frhestens 000197 T1mit der Schlussrechnung kann das einbehaltene Geld ber eine Brgschaft 000198 T1abgel”st werden. 000199 T19.2 Der Rckgabezeitpunkt nicht verwerteter Sicherheit wird gem„á õ 17 000200 T1Abs. 8 Pkt. 2 VOB/B abweichend entsprechende der vereinbarten 000201 T1Gew„hrleistungsfristen gem„á 5.1 dieses LVs vereinbart, sofern im 000202 T1Bauvertrag nicht ausdrcklich etwas anderes vereinbart wird. 000203 T19.3 Im Falle der vorzeitigen Rckgabe von Brgschaftsurkunden bleibt der000204 T1Auftraggeber berechtigt, weitergehende Gew„hrleistungsansprche geltend 000205 T1zu machen. 000206 T19.4 Durch die Rckgabe von Brgschaften werden weitere Ansprche auf 000207 T1Erstattung von šberzahlungen nicht berhrt. 000208 T19.5 Die Kosten fr die Erbringung von Sicherheitsleistungen gehen zu 000209 T1Lasten des Auftragnehmers. 000210 T110. Nachunternehmer gem„á õ 4 Abs. 8 VOB/B 000211 T110.1 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten šbertragung von 000212 T1Leistungen an Nachunternehmer Art und Umfang der Leistung sowie Name und000213 T1Anschrift des hierfr vorgesehenen Unternehmers schriftlich bekannt zu 000214 T1geben. 000215 T110.2 Nachunternehmer sind beim Auftraggeber und der Bauleitung vor Ort 000216 T1anzumelden und ber die ”rtlichen Sicherheitshinweise aufzukl„ren. 000217 T110.3 Der Auftraggeber beh„lt sich vor einen vom Auftragnehmer 000218 T1vorgeschlagenen Nachunternehmer abzulehnen und die von diesem 000219 T1auszufhrenden Arbeiten an eine andere Firma zu vergeben. 000220 T111. Sonstige Bedingungen 000221 T111.1 Der Auftraggeber beh„lt sich vor einen Bieter seiner Wahl zu 000222 T1beauftragen. 000223 T111.2 Die Realisierung der Arbeiten erfolgt gegebenenfalls in 000224 T1unterschiedlichen Bauabschnitten. Der Auftraggeber beh„lt sich vor nur 000225 T1Teilleistungen zur Ausfhrung zu beauftragen. 000226 T111.3 Die Besichtigung der Baustellen durch Dritte sowie 000227 T1Lichtbildaufnahmen und Ver”ffentlichungen ber den Bau sind nur mit 000228 T1Genehmigung des Auftraggebers erlaubt. 000229 T111.4 Anders lautende Vertrags- und Lieferbedingungen, soweit sie diesen 000230 T1widersprechen, sind ungltig. Dies gilt insbesondere fr die Gesch„fts-,000231 T1Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers. Jede eventuelle 000232 T1Ab„nderung dieser Vertragsbedingungen und jede sonstige Vereinbarung 000233 T1zwischen den beteiligten Parteien bedarf der Schriftform. 000234 T111.5 Soweit eine der vorstehenden Bedingungen, gleich welchen 000235 T1Rechtsgrundes, unwirksam sein sollte, berhrt diese die Wirksamkeit der 000236 T1brigen Bedingungen nicht. An Stelle einer eventuell ungltigen 000237 T1Bedingung treten vorrangig die Vorschriften der VOB. 000238 T111.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Besch„ftigung illegaler 000239 T1Arbeitskr„fte im gesamten Baustellenbereich verboten ist. 000240 T112. Arbeitszeiten 000241 T112.1 Frhester Arbeitsbeginn ist 8:00 Uhr. Sp„testes 000242 T1Arbeitsende ist 18:00 Uhr. 000243 T112.2 Samstagsarbeit ist zur Erholung der Anwohner 000244 T1grunds„tzlich ausgeschlossen. 000245 T0 000246 T1Vertragsbestandteile 000247 T11. Fr die Ausfhrung der unten aufgefhrten Leistung gelten, soweit 000248 T1nichts anderes angegeben ist, die allgemeinen Vertragsbedingungen fr 000249 T1die Ausfhrung von Bauleistungen (VOB /B) und 000250 T12. Die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fr Bauleistungen 000251 T1(VOB/C) unter Bercksichtigung der gltigen DIN-Normen (Deutsches 000252 T1Institut fr Normung e.V.), insbesondere der DIN 18300 Erdarbeiten, der 000253 T1DIN 18320 Abdichtungsarbeiten sowie der DIN 18341 000254 T1W„rmed„mm-Verbundsysteme (WDVS) und den Verarbeitungshinweisen und 000255 T1-richtlinien der Hersteller. 000256 T13. Vertragsbestandteile sind weiterhin in der nachstehenden Reihenfolge 000257 T1Die Bestimmungen dieses Vertrages einschlieálich der in diesem Vertrag 000258 T1getroffenen zus„tzlichen Vereinbarungen. 000259 T1Dieses Leistungsverzeichnisse (LV) einschlieálich der zur Erl„uterung 000260 T1beigelegten Planunterlagen des AG / des Architekten 000261 T1Die Baugenehmigung einschlieálich Auflagen sowie alle 000262 T1Teilbaugenehmigungen. 000263 T1Weiter die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden zeichnerischen 000264 T1Unterlagen, Pl„ne, Muster, Baubeschreibungen, Allgemeine Vorbemerkungen,000265 T1technische Vorbemerkungen. 000266 T1Bauzeitenplan oder Terminaufstellungen des AG / des Architekten 000267 T1einschlieálich aller Teilleistungstermine. Bei Vertragsabschluss werden 000268 T1erg„nzend verbindliche Meilensteine festgelegt. 000269 T0 000270 T1BAUBESCHREIBUNG 000271 T11. Baubeschreibung allgemein 000272 T11.1 Es werden auf dem Wege einer Ausschreibung Arbeiten 000273 T1des Gewerkes Abriss- und Rohbauarbeiten ausgeschrieben. 000274 T11.2 Der Bieter informiert sich eingehend vor Abgabe des Angebots ber 000275 T1die Lage der Baustelle, die ”rtlichen Verh„ltnisse und ber die 000276 T1Zufahrtsm”glichkeiten und best„tigt dies dem AG. 000277 T11.3 Die Wasser- und Stromanschlsse zur Durchfhrung der Arbeiten stehen000278 T1dem Bieter auf der Baustelle kostenlos nach Absprache mit dem AG zur 000279 T1Verfgung und brauchen nicht in den Einheitspreis mit einkalkuliert zu 000280 T1werden. Der Bedarf an Drehstrom ist rechtzeitig vor Beginn der Maánahmen000281 T1mit dem AG abzukl„ren und gegebenenfalls ein Elektriker 000282 T1demententsprechend zu beauftragen. 000283 T11.4 S„mtliche ben”tigten Ger„te, Maschinen und Transporteinrichtungen, 000284 T1einschl. Bauhtten, Notbeleuchtung etc. stellt der Ausfhrende soweit 000285 T1nichts Anderes ausdrcklich vereinbart ist. Die Kosten dafr sind in die000286 T1Einheitspreise mit einzukalkulieren. 000287 T11.5 Die ”ffentliche Verkehrsfl„che darf nicht beeintr„chtigt und muss 000288 T1weitestgehend freigehalten werden. Die Nutzung ist durch den AN zu 000289 T1genehmigen lassen. 000290 T11.6 Die Arbeiten erfolgen in bewohntem Zustand innerhalb eines 000291 T1Wohngebietes, weshalb auf Sauberkeit und Geringhaltung der 000292 T1L„rmbel„stigung sowie erschtterungsarmes Arbeiten nach DIn 4150 zu 000293 T1achten ist. 000294 T12. Baubeschreibung des Geb„udes 000295 T1Das Geb„ude ebener Lage im Staufener Str. 16, 68239 Mannheim stammt aus 000296 T1den 70-er Jahren. Die Arbeiten finden in Dachgeschossen statt. šber die 000297 T1Straáe kann das Geb„ude direkt erreicht werden. Die Arbeiten finden im 000298 T1unbewohnten Zustand statt. 000299 T13. Baubeschreibung der Arbeiten 000300 T13.1 Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: 000301 T1Abbruch bestehender Ziegelmauerwerksw„nde 000302 T1Abbruch grenznaher Wandbereiche 000303 T1Rckbau vorhandener Mauerwerksreste 000304 T1Rckbau bestehender Betonfl„chen und Hoffl„chen 000305 T1Rckbau vorhandener Bodenaufbauten 000306 T1Rckbau vorhandener Aufbetonschichten auf Bestandsdecken 000307 T1Freilegung bestehender Kellerw„nde 000308 T1Freilegung vorhandener Streifenfundamente 000309 T1Suchschachtungen im Bereich der Bestandsgrndung 000310 T1Erdarbeiten innerhalb der Geb„udegrundfl„che 000311 T1Trennen bestehender Bauteilanschlsse 000312 T1Schutz und Sicherung verbleibender Bestandsbauteile 000313 T1Verladen, Abtransport und Entsorgung s„mtlicher Abbruchmaterialien 000314 T1Abdichtungsarbeiten 000315 T13.2 Bei den Abbruch- und Rckbauarbeiten 000316 T1anfallende Stoffe und Bauteile gehen nicht in das 000317 T1Eigentum des AN ber. 000318 T1Werden in den Positionen Produkte eines bestimmten Herstellers 000319 T1angefragt, ist ein Angebot eines gleichwertigen Produktes zul„ssig, das 000320 T1gew„hlte Produkt ist dann handschriftlich im Positionstext zu vermerken.000321 T9 000322 00 81L 1122PPPPI90 000323 01Abbruch & Abdichtungsarbeiten 03.06.26 000324 02BV_Staufener_Str16_ 000325 08EUR Euro 000326 1101 N Titel 000327 12Baustelleneinrichtung 000328 12 000329 2101 0001 NNN 00000001000Psch 000330 25Baustelleneinrichtung 000331 25 000332 26 Baustelleneinrichtung fr s„mtliche Leistungen des 000333 26 Gewerkes Abbrucharbeiten herstellen, fr die Dauer der 000334 26 Arbeiten vorhalten und nach Beendigung vollst„ndig 000335 26 r„umen. 000336 26 In die Position einzukalkulieren sind s„mtliche 000337 26 erforderlichen Nebenleistungen, Ger„te, Maschinen, 000338 26 Werkzeuge, Transporte sowie s„mtliche Klein-, 000339 26 Befestigungs- und Verbrauchsmaterialien. 000340 26 Einschlieálich: 000341 26 An- und Abtransport aller Ger„te 000342 26 Baustellenabsicherung 000343 26 Schutzmaánahmen angrenzender Bauteile 000344 26 Staubschutzmaánahmen 000345 26 notwendige Verkehrs- und Sicherheitsmaánahmen 000346 26 Vorhaltung Containerfl„chen 000347 26 Baustellenreinigung w„hrend der Bauzeit 000348 2101 0002 NEN 00000001000Psch 000349 25Baustellenabsperrung und Sicherungsmaánahmen 000350 25 000351 26 Herstellen, Vorhalten und Rckbauen s„mtlicher 000352 26 erforderlicher Sicherungsmaánahmen im Bereich der 000353 26 Abbrucharbeiten. 000354 26 Einschlieálich: 000355 26 Absperrungen 000356 26 Warnkennzeichnungen 000357 26 Schutz angrenzender Bestandsbauteile 000358 26 Schutz Nachbargrundstcke 000359 26 Staubschutzmaánahmen 000360 26 Sicherung gef„hrdeter Wandbereiche 000361 2101 0003 NNN 00000001000Psch 000362 25Schutz vorhandener tragender Kellerdecken 000363 25 000364 26 Schutz vorhandener tragender Kellerdecken w„hrend 000365 26 s„mtlicher Abbrucharbeiten. 000366 26 Die vorhandenen tragenden Bestandsdecken drfen nicht 000367 26 besch„digt oder statisch beeintr„chtigt werden. 000368 26 Schwere Ger„te und punktuelle šberlastungen sind zu 000369 26 vermeiden. 000370 26 Einschlieálich s„mtlicher erforderlicher 000371 26 Schutzmaánahmen. 000372 26 (Siehe Plan im Anhang) 000373 2101 0004 NEN 00000001000Psch 000374 25Vollfl„chige Schutzabdeckung Treppen 000375 25 000376 26 Vollfl„chig Abkleben und Abdecken mit 000377 26 Milch-Abdeckkarton der Innentreppe UG/EG 000378 26 , Abdecken gegen Verschmutzung und 000379 26 Besch„digung w„hrend der Abbrucharbeiten, inkl. 000380 26 komplettes Entfernen nach Abschluss der Arbeiten sowie 000381 26 Klebstoffreste, Klein- , Verbrauchs- und 000382 26 Befestigungsmaterialien. 000383 3101 000384 1102 N Titel 000385 12Abbrucharbeiten Mauerwerk 000386 12 000387 20 000388 26 Kleinere R„um-, Sortier-, Freimachungs- und 000389 26 Reinigungsarbeiten sowie das Freimachen der jeweiligen 000390 26 Arbeitsbereiche sind Nebenleistungen und in die 000391 26 Einheitspreise einzukalkulieren. 000392 26 S„mtliche Abbrucharbeiten im Bereich angrenzender 000393 26 Bestandsbauteile, grenznaher Wandanschlsse sowie 000394 26 sensibler Bestandskonstruktionen sind 000395 26 erforderlichenfalls in Handschlagarbeit sowie 000396 26 erschtterungsarm auszufhren. 000397 26 Besch„digungen angrenzender oder verbleibender Bauteile 000398 26 sind auszuschlieáen. 000399 26 Der hierfr erforderliche Mehraufwand ist in die 000400 26 Einheitspreise einzukalkulieren. 000401 2102 0001 NNN 00000065000mý 000402 25Abbruch bestehender Ziegelmauerwerksw„nde 000403 25 000404 26 Abbruch bestehender Ziegelmauerwerksw„nde 000405 26 unterschiedlicher St„rke im Bereich des ehemaligen 000406 26 Bestandsgeb„udes. 000407 26 Die Arbeiten umfassen: 000408 26 Abbrechen der W„nde 000409 26 Zerkleinern 000410 26 Verladen 000411 26 Abtransport 000412 26 fachgerechte Entsorgung 000413 26 Die Arbeiten sind abschnittsweise und erschtterungsarm 000414 26 auszufhren. 000415 26 Einschlieálich s„mtlicher erforderlicher 000416 26 Nebenleistungen. 000417 26 Wandst„rke: ca. 17,5 cm bis 36,5 cm 000418 2102 0002 NEN 00000075000mý 000419 25Abbruch grenznaher Bestandsw„nde 000420 25 000421 26 Abbruch bestehender grenznaher Ziegelw„nde entlang 000422 26 angrenzender Nachbarbereiche. 000423 26 Die Arbeiten sind besonders erschtterungsarm und 000424 26 abschnittsweise auszufhren. 000425 26 Einschlieálich: 000426 26 Handschlagarbeiten 000427 26 Schutz angrenzender Bauteile 000428 26 Sicherung instabiler Wandbereiche 000429 26 Verladen 000430 26 Entsorgung 000431 26 Besch„digungen angrenzender Grundstcke und Bauteile 000432 26 sind auszuschlieáen. 000433 26 Bestehende Bauteilanschlsse zum Nachbarbestand sind 000434 26 erschtterungsarm und ohne Besch„digung angrenzender 000435 26 Bauteile fachgerecht zu trennen. 000436 26 Wandst„rke: ca. 24 cm 000437 2102 0003 NEN 00000085000mý 000438 25Rckbau verbleibender Bestandswandbereiche 000439 25 000440 26 Bedarfsposition. 000441 26 Rckbau eventuell verbleibender Bestandswandbereiche 000442 26 nach Freigabe durch Tragwerksplaner. 000443 26 Einschlieálich: 000444 26 Handschlagarbeiten 000445 26 Sicherung angrenzender Bauteile 000446 26 Verladen 000447 26 Entsorgung 000448 2102 0004 NEN 00000005000m 000449 25Rckbau vorhandener Mauerwerksreste unter Gel„ndeoberkante 000450 25 000451 26 Rckbau eventuell vorhandener Mauerwerksreste, 000452 26 Sockelbereiche, Aufmauerungen oder sonstiger 000453 26 unterirdischer Bestandsbauteile unterhalb der 000454 26 Gel„ndeoberkante, welche im Zuge frherer 000455 26 Abbrucharbeiten nicht vollst„ndig entfernt wurden und 000456 26 erst w„hrend der aktuellen Abbruch- und Erdarbeiten 000457 26 freigelegt werden. 000458 26 Die Ausfhrung erfolgt nur nach Freigabe durch 000459 26 Bauleitung bzw. Tragwerksplaner. 000460 26 Einschlieálich: 000461 26 Freilegen 000462 26 Abbrechen 000463 26 Zerkleinern 000464 26 Laden 000465 26 Abtransport 000466 26 fachgerechte Entsorgung 000467 3102 000468 1103 N Titel 000469 12Abbruch Bodenaufbauten / Betonfl„chen 000470 12 000471 2103 0001 NNN 00000030000mý 000472 25Rckbau vorhandener Bodenaufbauten auf Bestandskellerdecke 000473 25 000474 26 Rckbau vorhandener nichttragender Bodenaufbauten, 000475 26 Aufbetonschichten sowie vorhandener 000476 26 Beton-/Estrichschichten auf bestehender Kellerdecke. 000477 26 Die tragende Bestandskonstruktion ist zu erhalten und 000478 26 darf nicht besch„digt werden. 000479 26 Die Arbeiten sind erschtterungsarm und abschnittsweise 000480 26 auszufhren. 000481 26 Einschlieálich: 000482 26 Zerkleinern 000483 26 Verladen 000484 26 Abtransport 000485 26 fachgerechte Entsorgung 000486 2103 0002 NNN 00000045000mý 000487 25Abbruch bestehender Betonfl„chen im Hofbereich 000488 25 000489 26 Abbruch vorhandener Betonfl„chen, Hoffl„chen und 000490 26 Auáenbodenbefestigungen einschlieálich gegebenenfalls 000491 26 vorhandener Unterbauschichten. 000492 26 Einschlieálich: 000493 26 Aufnahme 000494 26 Zerkleinern 000495 26 Verladen 000496 26 Abtransport 000497 26 fachgerechte Entsorgung 000498 2103 0003 NNN 00000045000mý 000499 25Rckbau vorhandener Bodenaufbauten innerhalb ehemaliger Wohnbereiche 000500 25 000501 26 Rckbau vorhandener nichttragender Bodenaufbauten 000502 26 innerhalb der ehemaligen Geb„udegrundfl„che. 000503 26 Die tragenden Bestandsdecken und Kellerdecken bleiben 000504 26 erhalten. 000505 26 Einschlieálich: 000506 26 Rckbau vorhandener Betonauflagen 000507 26 Estrichschichten 000508 26 Bodenaufbauten 000509 26 Laden 000510 26 Transport 000511 26 Entsorgung 000512 3103 000513 1104 N Titel 000514 12Erdarbeiten / Freilegung 000515 12Bestandsgrndung 000516 12 000517 2104 0001 NNN 00000080000m 000518 25Freilegung bestehender Streifenfundamente 000519 25 000520 26 Freilegung bestehender Streifenfundamente entlang der 000521 26 Nachbargrenze zur statischen Bestandsprfung. 000522 26 Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und berwiegend 000523 26 in Handschachtung. 000524 26 Ziel der Arbeiten ist die vollst„ndige Sichtbarmachung 000525 26 der vorhandenen Fundamentanlage zur Beurteilung durch 000526 26 den Tragwerksplaner. 000527 26 Einschlieálich: 000528 26 Erdarbeiten 000529 26 Handschachtung 000530 26 Zwischenlagerung Boden 000531 26 Wiederverfllung nicht erforderlich 000532 26 Verladen berschssigen Materials 000533 26 Abtransport und Entsorgung 000534 26 Besch„digungen vorhandener Fundamentanlagen sind 000535 26 auszuschlieáen. 000536 2104 0002 NNN 00000004000St 000537 25Suchschachtungen im Bereich Bestandsgrndung 000538 25 000539 26 Herstellen von Suchschachtungen zur Untersuchung 000540 26 vorhandener Bestandsgrndungen und Fundamenttiefen. 000541 26 Ausfhrung in Handschachtung. 000542 26 Einschlieálich: 000543 26 Freilegen 000544 26 S„ubern 000545 26 Offenhalten bis Abnahme durch Tragwerksplaner 000546 26 Verfllen nach Freigabe 000547 2104 0003 NNN 00000060000mü 000548 25Erdarbeiten innerhalb Geb„udegrundfl„che 000549 25 000550 26 Erdarbeiten innerhalb der Geb„udegrundfl„che zur 000551 26 Freilegung bestehender Kellerw„nde, Fundamentbereiche 000552 26 sowie zur Vorbereitung weiterer Rohbauarbeiten. 000553 26 Ausfhrung gem„á Planung und Anweisung Tragwerksplaner. 000554 26 Einschlieálich: 000555 26 Aushub 000556 26 Laden 000557 26 Transport 000558 26 Entsorgung berschssigen Materials 000559 26 Tiefe Aushub ca.80cm 000560 26 Arbeitsbereich ca. 50cm 000561 2104 0004 NNN 00000025000m 000562 25Freilegen bestehender Kellerw„nde 000563 25 000564 26 Freilegen vorhandener Kellerw„nde zur Vorbereitung 000565 26 nachfolgender Rohbauarbeiten. 000566 26 Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und 000567 26 erschtterungsarm. 000568 26 Einschlieálich: 000569 26 Handschachtung 000570 26 S„uberung Wandbereiche 000571 26 Freilegung bis erforderliche Arbeitsebene 000572 26 Laden berschssigen Materials 000573 26 Entsorgung 000574 2104 0005 NEN 00000001000mü 000575 25Rckbau eventuell vorhandener Fundament- und Betonreste 000576 25 000577 26 Rckbau eventuell im Zuge der Abbruch- und 000578 26 Freilegungsarbeiten freigelegter Fundamentreste, 000579 26 Betonreste, Einzelfundamente oder sonstiger 000580 26 unterirdischer Bestandsbauteile, welche in den 000581 26 vorliegenden Planunterlagen nicht dargestellt sind und 000582 26 deren Rckbau nach Freigabe durch Bauleitung bzw. 000583 26 Tragwerksplaner erforderlich wird. 000584 26 Die Ausfhrung erfolgt nur nach ausdrcklicher 000585 26 Anweisung der Bauleitung. 000586 26 Einschlieálich: 000587 26 Freilegen 000588 26 Abbrechen 000589 26 Zerkleinern 000590 26 Laden 000591 26 Abtransport 000592 26 fachgerechte Entsorgung 000593 26 Besch„digungen erhaltenswerter Fundamentanlagen und 000594 26 angrenzender Bestandsbauteile sind auszuschlieáen. 000595 26 Hinweis: 000596 26 Die Menge ist eine gesch„tzte Bedarfsmenge. Abrechnung 000597 26 erfolgt nur bei tats„chlicher Ausfhrung nach ”rtlichem 000598 26 Aufmaá und vorheriger Freigabe durch Bauleitung bzw. 000599 26 Tragwerksplaner. 000600 3104 000601 1105 N Titel 000602 12Sicherungsmaánahmen 000603 12 000604 2105 0001 NEN 00000001000Psch 000605 25Tempor„re Wandabsttzungen 000606 25 000607 26 Herstellen, Vorhalten und Rckbauen tempor„rer 000608 26 Absttzungen und Sicherungskonstruktionen fr 000609 26 gef„hrdete Bestandsbauteile. 000610 26 Ausfhrung nach Erfordernis und Anweisung Bauleitung 000611 26 bzw. Tragwerksplaner. 000612 3105 000613 1106 N Titel 000614 12Reiniegung 000615 12 000616 2106 0001 NNN 00000001000Psch 000617 25Grobreinigung Baustelle 000618 25 000619 26 Grobreinigung s„mtlicher Arbeits- und 000620 26 Baustellenbereiche nach Abschluss der Abbrucharbeiten. 000621 26 Einschlieálich: 000622 26 Entfernen loser Baustoffreste 000623 26 Reinigung Verkehrsfl„chen 000624 26 besenreine šbergabe der Arbeitsbereiche 000625 3106 000626 1107 N Titel 000627 12Abdichtungsarbeiten 000628 12 000629 20 000630 26 Die Abdichtungsarbeiten sind gem„á DIN 18533, 000631 26 Herstellervorgaben sowie den Ausfhrungsdetails der 000632 26 Planung auszufhren. 000633 26 Die Ausfhrung erfolgt als systemgeprftes 000634 26 Abdichtungssystem auf mineralischen Untergrnden sowie 000635 26 teilweise auf vorhandenen Altbitumenfl„chen. 000636 26 Es ist ein aufeinander abgestimmtes Abdichtungssystem 000637 26 der Firma Remmers oder gleichwertig zu verwenden. 000638 26 Vor Ausfhrung sind s„mtliche Untergrnde auf 000639 26 Tragf„higkeit, Ebenheit und Haftung zu prfen. 000640 26 Unebenheiten, Fehlstellen und lose Bestandteile sind 000641 26 vor Beginn der Abdichtungsarbeiten fachgerecht zu 000642 26 beseitigen. 000643 26 Rohrdurchfhrungen, šberg„nge, Anschlsse sowie 000644 26 Wand-/Sohlenanschlsse sind dauerhaft wasserdicht 000645 26 auszufhren. 000646 20 000647 26 Die neuen Bodenaufbauten erfolgen teilweise auf 000648 26 vorhandener Kellerdecke sowie teilweise auf 000649 26 erdberhrten Bereichen innerhalb des Erdgeschosses. 000650 26 Vor Ausfhrung sind s„mtliche H”hen, Anschlsse und 000651 26 šberg„nge mit der Planung sowie den angrenzenden 000652 26 Gewerken abzustimmen. 000653 2107 0001 NNN 00000040000mý 000654 25Untergrundvorberitung / Altabdichtung 000655 25 000656 26 Vorbereiten der freigelegten Bestandsfl„chen fr 000657 26 nachfolgende Abdichtungsarbeiten. 000658 26 Im Bereich hochbelasteter Wand- und Fundamentanschlsse 000659 26 sind vorhandene Altbitumenreste sowie lose und 000660 26 haftungsmindernde Bestandteile soweit erforderlich bis 000661 26 auf den tragf„higen mineralischen Untergrund zu 000662 26 entfernen. 000663 26 Einschlieálich: 000664 26 Reinigen der Untergrnde 000665 26 Entfernen loser Bestandteile 000666 26 Entfernen haftungsmindernder Schichten 000667 26 Brechen scharfer Kanten 000668 26 Vorbereiten der Anschlussbereiche 000669 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000670 2107 0002 NNN 00000120000mý 000671 25Grundierung 000672 25 000673 26 Liefern und Auftragen einer Systemgrundierung auf 000674 26 mineralischen Untergrnden. 000675 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers Kiesol MB oder 000676 26 gleichwertig. 000677 26 Einschlieálich s„mtlicher erforderlicher 000678 26 Nebenleistungen. 000679 2107 0003 NNN 00000120000mý 000680 25Egalisierung / Dichtspachtelung 000681 25 000682 26 Herstellen einer Egalisierungsschicht zur Vorbereitung 000683 26 der Abdichtungsarbeiten. 000684 26 Ausfhrung als Dichtspachtelung zur Herstellung eines 000685 26 ebenen und tragf„higen Untergrundes. 000686 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers WP DS Levell oder 000687 26 gleichwertig. 000688 26 Einschlieálich: 000689 26 Ausgleich von Fehlstellen 000690 26 Egalisierung unebener Bestandsfl„chen 000691 26 Schlieáen kleinerer Vertiefungen 000692 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000693 2107 0004 NNN 00000065000m 000694 25Dichtungskehlen 000695 25 000696 26 Herstellen von Dichtungskehlen im 000697 26 Wand-/Sohlenanschlussbereich gem„á DIN 18533 und 000698 26 Herstellervorgaben. 000699 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers WP DS Levell oder 000700 26 gleichwertig. 000701 26 Einschlieálich s„mtlicher erforderlicher 000702 26 Nebenleistungen. 000703 2107 0005 NNN 00000070000mý 000704 25Fl„chenabdichtung erdberhrter Bauteile 000705 25 000706 26 Herstellen einer zweilagigen Abdichtung erdberhrter 000707 26 Bauteile gem„á DIN 18533. 000708 26 Ausfhrung als flexible, rissberbrckende 000709 26 Bauwerksabdichtung. 000710 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers MB 2K oder gleichwertig. 000711 26 Einschlieálich: 000712 26 Haftbrcke / Kratzspachtelung 000713 26 zweilagiger Abdichtungsauftrag 000714 26 Ausbildung s„mtlicher Anschlsse 000715 26 šberarbeitung von šberg„ngen 000716 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000717 26 Die erforderliche Trockenschichtdicke ist entsprechend 000718 26 Wassereinwirkungsklasse und Herstellervorgaben 000719 26 einzuhalten. 000720 2107 0006 NNN 00000070000mý 000721 25Schutzlage Abdichtung 000722 25 000723 26 Liefern und Montieren einer Schutz- und Schutzdr„nbahn 000724 26 vor den abgedichteten Wandfl„chen. 000725 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers DS Protect oder 000726 26 gleichwertig. 000727 26 Die Schutzlage dient dem Schutz der Abdichtung w„hrend 000728 26 der Wiederverfllung sowie der Ableitung anfallender 000729 26 Feuchtigkeit im erdberhrten Bereich. 000730 26 Einschlieálich: 000731 26 Zuschneiden 000732 26 Befestigungen 000733 26 šberlappungen 000734 26 Anschlsse 000735 26 obere Abschlsse 000736 26 Schutz der Abdichtung w„hrend der Wiederverfllung 000737 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000738 2107 0007 NNN 00000100000m 000739 25Horizontalsperren 000740 25 000741 26 Herstellen von Horizontalsperren im Bereich aufgehender 000742 26 Mauerwerksw„nde gem„á Planung und DIN-Vorgaben. 000743 26 Ausfhrung als Mauersperrbahn zur Unterbrechung 000744 26 kapillar aufsteigender Feuchtigkeit. 000745 26 Einschlieálich: 000746 26 Untergrundvorbereitung 000747 26 Zuschneiden und Einbauen der Sperrbahnen 000748 26 šberlappungen 000749 26 Anschlsse 000750 26 erforderliche Befestigungen 000751 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000752 2107 0008 NNN 00000040000m 000753 25Nachtr„gliche Horizontalsperre Bestandsmauerwerk 000754 25 000755 26 Herstellen einer nachtr„glichen Horizontalsperre im 000756 26 bestehenden Mauerwerk gegen kapillar aufsteigende 000757 26 Feuchtigkeit. 000758 26 Ausfhrung im geeigneten Verfahren entsprechend Bestand 000759 26 und Herstellervorgaben, z. B. 000760 26 Edelstahlplattenverfahren, Injektionsverfahren oder 000761 26 gleichwertig. 000762 26 Ausfhrung abschnittsweise und erschtterungsarm. 000763 26 Einschlieálich: 000764 26 Freilegen der Arbeitsbereiche soweit erforderlich 000765 26 Herstellen der Sperrebene 000766 26 Verpress- bzw. Einschubarbeiten 000767 26 kraftschlssiges Verschlieáen 000768 26 Anpassungen an vorhandenes Mauerwerk 000769 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000770 26 Die Ausfhrung hat entsprechend Herstellervorgaben und 000771 26 abgestimmt auf den vorhandenen Wandaufbau zu erfolgen. 000772 2107 0009 NNN 00000070000mý 000773 25Perimeterd„mmung 000774 25 000775 26 Liefern und Montieren von Perimeterd„mmplatten im 000776 26 erdberhrten Wandbereich gem„á Planung und 000777 26 Herstellervorgaben. 000778 26 Verklebung vollfl„chig auf die zuvor hergestellte 000779 26 Abdichtung. 000780 26 D„mmstoffdicke gem„á Planung. 000781 26 Einschlieálich: 000782 26 Zuschneiden 000783 26 Verklebung 000784 26 Anpassungen an Rohrdurchfhrungen und Anschlsse 000785 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000786 2107 0010 NNN 00000010000St 000787 25Abdichtung Rohrdurchfhrungen 000788 25 000789 26 Fachgerechte Abdichtung von Rohr- und 000790 26 Leitungsdurchfhrungen in erdberhrten Bauteilen gem„á 000791 26 DIN 18533, Planung und Herstellervorgaben. 000792 26 Ausfhrung systemgerecht passend zur Fl„chenabdichtung. 000793 26 Einschlieálich: 000794 26 Dichtungselemente 000795 26 Manschetten 000796 26 Anschlussabdichtungen 000797 26 Anpassungsarbeiten 000798 26 Einbindung in die Fl„chenabdichtung 000799 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000800 26 Die Durchfhrungen sind dauerhaft wasserdicht 000801 26 herzustellen. 000802 2107 0011 NNN 00000070000mý 000803 25Feuchtigkeitssperre Bodenbereich 000804 25 000805 26 Herstellen einer Feuchtigkeitssperre im Bodenbereich 000806 26 auf vorbereiteten Untergrnden gem„á Planung, DIN 18533 000807 26 und Herstellervorgaben. 000808 26 Ausfhrung systemgerecht passend zur Fl„chenabdichtung. 000809 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers MB 2K oder gleichwertig. 000810 26 Die Arbeiten erfolgen im Bereich erdberhrter 000811 26 Innenfl„chen sowie auf vorbereiteten Bestandsfl„chen. 000812 26 Einschlieálich: 000813 26 Untergrundvorbereitung 000814 26 Grundierung 000815 26 šberlappungen 000816 26 Anschlsse an aufgehende Bauteile 000817 26 Anschlsse an Horizontalsperren 000818 26 Hochfhrungen 000819 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000820 26 Die Abdichtung ist dauerhaft luft- und 000821 26 feuchtigkeitsdicht herzustellen. 000822 2107 0012 NNN 00000070000m 000823 25Innenabdichtung Wand-/Bodenanschlsse 000824 25 000825 26 Herstellen der Abdichtung im Bereich 000826 26 Wand-/Bodenanschlsse gem„á DIN 18533 und 000827 26 Herstellervorgaben. 000828 26 Die Arbeiten erfolgen im Bereich erdberhrter 000829 26 Innenbauteile. 000830 26 Ausfhrung systemgerecht passend zur Fl„chenabdichtung. 000831 26 Ausfhrung z. B. mit Remmers MB 2K in Verbindung mit 000832 26 systemzugeh”rigen Dichtb„ndern oder gleichwertig. 000833 26 Einschlieálich: 000834 26 Anschlussabdichtungen 000835 26 Dichtb„nder 000836 26 Eckausbildungen 000837 26 Hochfhrungen 000838 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000839 26 Die Anschlsse sind dauerhaft luft- und wasserdicht 000840 26 herzustellen. 000841 2107 0013 NNN 00000020000St 000842 25Abdichtung Durchdringungen Bodenbereich 000843 25 000844 26 Fachgerechte Abdichtung von Rohr- und 000845 26 Leitungsdurchfhrungen im Bodenbereich gem„á DIN 18533 000846 26 und Herstellervorgaben. 000847 26 Ausfhrung systemgerecht passend zur Fl„chenabdichtung. 000848 26 Einschlieálich: 000849 26 Manschetten 000850 26 Dichtungselemente 000851 26 Anschlussabdichtungen 000852 26 Einbindung in die Fl„chenabdichtung 000853 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000854 26 Die Durchfhrungen sind dauerhaft wasserdicht 000855 26 herzustellen. 000856 2107 0014 NNN 00000025000mü 000857 25Wiederverfllung Arbeitsr„ume 000858 25 000859 26 Wiederverfllung der Arbeitsr„ume nach Fertigstellung 000860 26 der Abdichtungsarbeiten. 000861 26 Verfllung lagenweise mit vorhandenem, geeignetem und 000862 26 verdichtungsf„higem Material. 000863 26 Einschlieálich: 000864 26 lagenweises Einbauen 000865 26 Verdichten 000866 26 angleichen an Bestandsh”hen 000867 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000868 26 Nicht wiedereinbauf„higes Material ist gesondert zu 000869 26 entsorgen. 000870 26 Besch„digungen der Abdichtung sind auszuschlieáen. 000871 2107 0015 NEN 00000025000mü 000872 25Liefermaterial Wiederverfllung 000873 25 000874 26 Liefern und Einbauen von geeignetem und 000875 26 verdichtungsf„higem Fllmaterial zur Wiederverfllung 000876 26 der Arbeitsr„ume, sofern das vorhandene Aushubmaterial 000877 26 nicht wiedereingebaut werden kann. 000878 26 Material gem„á den technischen Anforderungen fr Erd- 000879 26 und Verfllarbeiten. 000880 26 Einschlieálich: 000881 26 Lieferung 000882 26 Einbauen 000883 26 lagenweises Verdichten 000884 26 Transport 000885 26 s„mtliche erforderlichen Nebenleistungen 000886 26 Abrechnung: mü 000887 3107 000888 1108 N Titel 000889 12Stundenlohn 000890 12 000891 2108 0001 NNN 00000001000h 000892 25Meisterstunden 000893 25 000894 26 Rapportstunden nach Bedarf 000895 2108 0002 NNN 00000010000h 000896 25Facharbeiterstunden 000897 25 000898 26 Rapportstunden nach Bedarf 000899 2108 0003 NNN 00000015000h 000900 25Helferstunden 000901 25 000902 26 Rapportstunden nach Bedarf 000903 3108 000904 99 00036000905